Bezug auf anerkannte Standards Der CoCfS orientiert sich einerseits an den allgemeinen Verhaltensrichtlinien des Gira Codes of Conduct. Andererseits bezieht er sich auf anerkannte Standards, indem er nationale und internationale Regeln und Gesetze sowie Werte und gesellschaftliche Konventionen, wie etwa die Kernarbeitsnorm der International Labour Organization [ILO] und die Prinzipien des UN Global Compacts, abbildet. Die Auswahl von Lieferanten und die Zusammenarbeit mit ihnen basieren künftig darauf, inwieweit diese sich der im CoCfS formulierten Anforderungen annehmen und ihnen entsprechen. Dazu gehört auch, dass unsere Zulieferer ihre eigenen Lieferanten nach denselben Kriterien auswählen und überprüfen.
Einführung und Umsetzung Unsere Zusammenarbeit mit Lieferanten im Hinblick auf die Vorgaben des CoCfS setzt eine entsprechende Prozessanpassung oder -ergänzung im Lieferantenmanagement voraus. Dazu gehört beispielsweise, dass Gira seine Lieferanten standardmäßig vor Vereinbarung bzw. Fortsetzung einer Zusammenarbeit zur Einhaltung des CoCfS abfragt und Lieferanten im Qualifizierungsaudit danach bewertet. Um den CoCfS bei Gira verlässlich zu installieren, werden seit August 2015 Schulungen für die Fachbereiche mit Lieferantenkontakt durchgeführt. Anfang 2016 soll der CoCfS verbindlicher Bestandteil der Einkaufsbedingungen sein. Gira strebt an, dass sich im kommenden Jahr mindestens 80 Prozent aller aktiven Lieferanten dazu verpflichten, die Vorgaben des CoCfS einzuhalten.